Selbst-Herabwürdigung

Das Wort vom sexuellen Missbrauch wird derzeit allerorten geführt – und leider ist festzustellen, dass schon ein grundlegendes Verständnis des Begriffes Missbrauch selber fehlt. Manche der Diskussionsbeiträge ließen sich auf Basis eines Rückgriffs auf den Wortsinn zur Gänze einsparen.

Zunächst ist der Missbrauch von seinem Beiwort zu trennen. Das Sexuelle dabei erregt die Gemüter, der Missbrauch selber tritt in den Hintergrund. Wir haben uns nicht über Jahrhunderte als Gesellschaft in Revolution auf Revolution – von der bürgerlichen bis zur sexuellen – jenen Status an Freiheit erkämpft, den wir heute genießen und den wir – nebenbei gesagt – trachten sollten, nicht nur zu erhalten sondern weiter auszubauen.

Ergebnis dieser Revolutionen ist es doch, dass Sexualität und ihre Erscheinungsformen für sich betrachtet wertfrei zu sehen sind. Was zwei oder beliebig viele Leute egal welchen Geschlechts miteinander und aneinander tun, ist deren Angelegenheit. Die Einschränkung beginnt erst dort, wo die Sexualität aufhört: die Selbstbestimmung des oder der Einzelnen darf nicht verletzt werden.

Somit bleibt vom sexuellen Missbrauch der Missbrauch: Sexualität als nur eine Methode, anderen physisch und psychisch Gewalt anzutun.

Gerade die horrenden Geschichten von Gewalt in Internaten, hinter denen sich eine Welle erahnen lässt, die viel größer und höher ist als jene des sexuellen Missbrauchs, und die, auch da haben manche Diskutanten durchaus recht, nicht allein die katholische oder Kirche überhaupt betreffen, weisen auf das Problem und seine Lösung hin.

Passieren Gewalthandlungen in öffentlichen Schulen, wird dies recht bald öffentlich und abgestellt. Hinter den Mauern von Internaten sind davon Zöglinge betroffen, deren Erziehungsberechtigte sich nicht kümmern oder kümmern können oder – gelinde gesagt – seltsamen Geistes sind.

Wolfgang Müller-Funk hat in seinem samstäglichen Kommentar im Standard die Dinge auf den Punkt gebracht: die katholische Kirche kann nicht mehr dafür, dass Missbrauch entsteht, als andere Organisationen – jedoch, und hier ist ihm zu widersprechen – sie hat diese Dinge noch nie ernst genommen und noch nie etwas dagegen unternommen. Dass ihre Oberen und Obersten heute kundtun, sie hätten davon keine Ahnung gehabt, ist bestenfalls Heuchelei.

Die spezifische Schuld der Kirche liegt nicht im Missbrauch, sondern im Umgang damit. Gibt es im öffentlichen Bereich solche Vorwürfe, dann folgen dem Konsequenzen. Der Leiter der Odenwaldschule zur Zeit jener nun an den Tag gekommenen Vorwürfe, Gerold Becker, wird mit Namen genannt und durch die Presse gezogen. Das ist etwas fundamental anderes, als wenn ein Bischof den Pater X. in ein anderes Kirchspiel versetzt. Die Herren Patres als Täter geniessen den Schutz der Anonymität ihrer Ordensnamen.

Man kann eine Diskussion über die Kirche und ihre Sexualmoral oder gar ihre Scheinheiligkeit führen – das ist das eine, aber nicht besonders Neue. Denn wer dieser Institution noch immer seine Zeit und sein Vertrauen schenkt, ist selber schuld.

Es ist aber die Parallelwelt, in der sich kirchliche Belange abspielen, die zu diskutieren ist: warum muss ein Bischof, dem ein Tatbestand oder ein Vorwurf dessen zu Ohren kommt, nicht die weltliche Macht einschalten? Ein Arzt muss das auch.

Nicht die Kirche pre se ist das Problem. Es gibt auch Rittervereine, Schlachtennachsteller und die ÖVP – nicht alles, was rückwärtsgewandt oder hoffnungslos gestrig ist, ist deswegen gleich verbrecherisch. Anachronistisch ist aber die Rolle der Kirchen und Releigionsgemeinschaften in unserer Gesellschaft und unserm Staat. Man muss ihre Freiräume und Privilegien überall dort beschränken, wo sie in Konflikt mit unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung stehen.

Da geht es nicht ums Beichtgeheimnis. Die Herren Patres werden ihre eigene Religion schon nicht so ernst nehmen, als dass sie bei dem, was sie den ihnen anvertrauten Zöglingen da antun, ein Gefühl von Beichtwürdigkeit entwickelten. Und wenn, so mag der eine Bruder das Geheimnis den anderen wahren. Sollte aber ein Opfer schwerwiegende Anschuldigungen vorbringen, dann hat das wohl mit einer Beichte nichts mehr zu tun, und der Bischof ist als Manager seiner Unit wohl voll dafür zur Verantwortung zu ziehen – selbst wenn er inzwischen zum CEO in Rom aufgestiegen sein sollte.

Womit wir beim Generalthema wären: die Schutzwürdigkeit religiöser Vorstellungen – und seien sie noch so absurd – kann niemals eine Duldung strafrechtlicher Tatbestände beinhalten: bei Kindesmissbrauch genausowenig wie bei Zwangsverheiratung, Mord aus verletzter Familienehre oder der Frage, wer denn nun der echte Guru sei. Für die Herabwürdigung, vor der das Gesetzt sie schützt, sorgt die Kirche selber.

Denn natürlich: wenn’s eng wird, ist es selbstredend eine Kämpäin – schuld sind diese bösen Medien…

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